Sanierungsverfahren

Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

Das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung ist der Standardfall in Österreich. Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung kommen eher selten vor. Das Sanierungsverfahren findet unter der Kontrolle eines Masseverwalters statt. Die bestehenden Organe des Unternehmens (Einzelunternehmer, Geschäftsführer, Prokuristen) haben während des Verfahrens keine Vertretungsvollmacht für das Unternehmen. Diese liegt allein beim Masseverwalter.

 

Das Sanierungsverfahren wird vom Gericht eröffnet, es bestellt den Masseverwalter.

 

Wann ist ein Sanierungsverfahren anzumelden?

Spätestens 60 Tage ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung muss ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden.

 

HINWEIS: Dieses Verfahren kann bereits eingeleitet werden, wenn die Situation der Zahlungsunfähigkeit droht. Dadurch steigt die Chance, das Unternehmen zu erhalten.

 

Vorraussetzungen für ein Sanierungsverfahren

Die Voraussetzung zur Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ist der Antrag des Schuldners. Ein guter Antrag sollte zumindest folgende Daten/Informationen enthalten:

  • eine kurze Beschreibung der Unternehmensgeschichte
  • Firmenbuchauszug
  • Gewerberegisterauszug
  • die Gründe für die Zahlungsunfähigkeit
  • die Unternehmensentwicklung der letzten 3 Jahre in Zahlen
  • den aktuellen Stand der Verbindlichkeiten
  • Vorliegende Mahnklagen und Exekutionen
  • einen Status zum Konkurseröffnungszeitpunkt
  • den letzten Jahresabschluss
  • OP-Listen für Kunden und Lieferanten
  • ein Gläubigerverzeichnis
  • ein Vermögensverzeichnis
  • ein Dienstnehmerverzeichnis
  • aktuelle Kontoauszüge der Banken
  • eine Fortführungsrechnung
  • ggf. ein Finanzierungsnachweis zur Absicherung der Fortführung
  • Informationen zur Anfechtungsmöglichkeit von Zahlungen vor der Eröffnung
  • ein konkreter Vorschlag für einen Sanierungsplan

 

 

Worauf kommt es wirklich an?

Die Kritische Erfolgsfaktoren für ein Sanierungsverfahren sind vielfältig, da das gesamte rechtliche Verfahren den operativen Geschäftsbetrieb nicht lähmen darf.

 

Im Allgemeinen stellen folgende Fragen einen Herausforderung dar:

  • Verhinderung der Schließung des Unternehmens durch den Masseverwalter
  • Finanzierung der Fortführung
  • Darstellung einer positiven Fortführung mittels Fortführungsrechnung
  • Eingehen von Verträgen vor und nach Konkurseröffnung
  • Zahlungen vor und nach Konkurseröffnung
  • Nicht einbezahltes Stammkapital
  • Sofortiges Drehen des Unternehmens in die Gewinnzone

 

 

Was ist für die Zustimmung notwendig?

Voraussetzung ist, dass der Sanierungsplan schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgelegt wird, innerhalb von zwei Jahren mindestens 20 Prozent der Schulden bezahlt werden können.

 

Weiters ist notwendig, dass die Mehrheit der Gläubiger dem Sanierungsplan zustimmt. Dazu müssen:

  • 50% der in der Tagsatzung anwesenden/vertretenen Gläubiger zustimmen
  • 50% der anwesenden, anerkannten Forderungsbeträge zustimmen

 

 

Wenn das Sanierungsverfahren scheitert

Das Unternehmen kann erst verwertet werden, wenn der Sanierungsvorschlag nicht innerhalb von 90 Tagen nach Eröffnung des Sanierungsverfahrens angenommen wird.

 

Das Verfahren wird zu einem Konkursverfahren (inklusive Bezeichnungsänderung in der Insolvenzdatei im Internet), wenn

  • die Unternehmerin/der Unternehmer den Sanierungsplan zurückzieht,
  • der Sanierungsplan vom Gericht zurückgewiesen wird, 
  • der Sanierungsplan von den Gläubigerinnen/den Gläubigern in der Sanierungsplantagsatzung abgelehnt wird oder
  • sich herausstellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen.

 

 

Was passiert nach dem Sanierungsverfahren?

Mit Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans ist das Insolvenzverfahren aufgehoben; es enden die Wirkungen der Insolvenz.

 

Die Masseverwalterin/der Masseverwalter wird ihres/seines Amtes enthoben. Die Schuldnerin/der Schuldner erlangt die Verfügungsbefugnis über ihr/sein Vermögen wieder.

 

Unsere Leistungen

Wir begleiten seit Jahren Unternehmen in Sanierungsverfahren und sorgen in den meisten Fällen dafür, dass

  • Unternehmen nicht geschlossen, sondern fortgeführt werden
  • die Zusammenarbeit mit dem Masseverwalter reibungslos funktioniert
  • eine Finanzierung der Fortführung möglich ist
  • vor und nach dem Insolvenzzeitpunkt die richtigen Massnahmen gesetzt werden
  • das Unternehmen auch nach Beendigung des Verfahrens eine Zukunft hat

 

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